Bestandserhebung

Einmal jährlich führt der BRIV seine Bestandserhebung unter den Mitgliedsvereinen durch. Diese Bestandserhebung hat nichts mit der Meldung an den BLSV zu tun. Sie ist erforderlich, um eine Aufteilung der Mitglieder auf die einzelnen Sportkommisionen im BRIV vorzunehmen und den Verbandsbeitrag für die Mitgliedsvereine zu ermitteln. Die Abgabe muss bis 31. Januar des laufenden Jahres erfolgen.